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mit Einverständniserklärung

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Vaterschaftstest in Kürze

Familiennachzug

Zu unseren Auftraggebern zählen regelmäßig auch Ausländerbehörden und Immigranten, die für den Nachzug ihrer Familie aufgefordert werden, ein Gutachten über die Abstammung ihres Kindes / ihrer Kinder vorzulegen.

Neben der Untersuchung der Elternschaft / Vaterschaft / Mutterschaft kann auch die Klärung anderer Verwandtschaftsverhältnisse notwendig sein.




Die Kontaktaufnahme

Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Das Formular für einen Gutachtenauftrag können Sie direkt herunterladen und ausfüllen oder bei uns anfordern.

Denken Sie daran, Ihre Ausweispapiere (Reisepass) sowie Anschreiben der Ausländerbehörde mitzubringen.



Die Probenentnahme

Wir nehmen bei Ihnen die Proben – Blutproben oder Mundschleimhaut- abstriche – unter sorgfältiger Identitätsprüfung entsprechend der amtlichen Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO 2012) ab. Hierfür wird insbesondere die Ausweisvorlage, ein Foto sowie ein Fingerabdruck mit Unterschrift verlangt.

Wenn Sie nicht zu uns kommen können, beauftragen wir ein Institut, Gesundheitsamt oder eine Arztpraxis in Wohnortnähe mit der Probenent- nahme unter identitätsgesicherten Bedingungen.

Die Proben des/r Kindes/r und ggf. der Mutter fordern wir über die
Deutsche Botschaft
im Aufenthaltsland oder Heimatland Ihrer Verwandten an und übersenden dazu das erforderliche Material und die Unterlagen zur Dokumentation der Identität.

Von dort werden sie von einem Kurierdienst (z. B. des Auswärtigen Amtes oder DHL) umgehend ins hiesige Institut gesandt.




Die Untersuchung

Nach Eingang aller Proben wird das Gutachten innerhalb von zwei Wochen fertiggestellt und Ihnen zugeleitet. Auf Ihren Wunsch hin kann es auch zusätzlich direkt an die Ausländerbehörde oder die zuständige Botschaft gesandt werden.




Die Kosten

Das Gutachten kostet für die Untersuchung von


Kind, Mutter und fraglicher Vater 357,- €
  • erfüllt die Mindestanforderungen der Richtlinie der GEKO 2012
  • biostatistische Auswertung im Nichtausschlussfall mit einem garantierten Wahrscheinlichkeitswert von mind. 99,99 %
  • behördenverwertbar, da identitätsgesicherte Proben vorliegen
jede weitere Person 119,- €

inkl. der gesetzlichen MwSt.

zzgl. Probenentnahmekosten und Portokosten



Bei behördlichem Auftrag ergeht die Rechnungsstellung mit dem Gutachtenversand.


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