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Gerichtsgutachten

Das Institut für Forensische Untersuchungen und Abstammungsgutachten Oldenburg (hervorgegangen aus dem Forensischen Blutgruppenlabor am Landeshygiene-Institut Oldenburg) unter der Leitung von Dr. med. Susanne Hirtz und seit 2012 gemeinsam mit Manuela Braunschweiger erstattet seit 1978 Abstammungsgutachten schwerpunktmäßig für die Gerichte und andere Behörden.

Die lange Erfahrung von Frau Dr. Hirtz, die ständige Anpassung an die wissen- schaftliche Weiterentwicklung in der forensischen Genetik und die nach dem Gendiagnostikgesetz GenDG seit 2011 vorgeschriebene Akkreditierung des Instituts nach DIN EN ISO/IEC 17025 bieten die Gewähr für eine kompetente und zuverlässige Lösung aller in der Abstammungsbegutachtung vorkommenden Fragestellungen.



Folgende Gutachtenversionen werden angeboten:


1. Standardgutachten

Kind, Mutter und Putivvater 643,- €
  • erfüllt die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO 2012) des Robert-Koch-Institutes sowie
  • die Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB 2008)
  • bietet zusätzliche Sicherheit durch unabhängige Untersuchung zweier Proben der Beteiligten in mind. 16 DNA-STR-Polymorphismen mit zwei verschiedenen Testsystemen
  • biostatistische Auswertung im Nichtausschlussfall mit einem garantierten Wahrscheinlichkeitswert von mind. 99,999 %
  • sicherer Vaterschaftsausschluss bei Ausschluss- konstellationen in mindestens drei Systemen
jede weitere Person 215,- €

zzgl. Probenentnahmekosten und gesetzliche MwSt.


Es eignet sich für Routinefälle – Vaterschaftsfeststellungen und Anfechtungssachen – wenn alle Beteiligten zur Untersuchung zur Verfügung stehen und keine genetischen Besonderheiten auftreten oder nahe Verwandte als Mehrverkehrer in Betracht kommen.

Es kann in der Regel von Blutproben oder Mundschleimhautabstrichproben ausgegangen werden. Blut hat den Vorteil, dass es nicht manipulationsanfällig und auch für schwierige Fallkonstellationen geeignet ist.


siehe Probenmaterial


2. DNA-Gutachten für Sonderfälle

Berechnung nach dem JVEG
  • erfüllt die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO 2012) des Robert-Koch-Institutes sowie
  • die Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB 2008)
  • ist gekennzeichnet durch den Einsatz von bis zu 28 autosomalen und ggf. geschlechtschromosomalen DNA-STR-Systemen
  • biostatistische Auswertung unter Berücksichtigung der besonderen Fragestellung des Falles
  • sicherer Vaterschaftsausschluss bei Ausschluss- konstellationen in mindestens drei Systemen

Es eignet sích für Fälle mit genetischen Besonderheiten, z. B. bei Mutationen, bei Defizienzfällen, Fällen mit der möglichen Beteiligung von Verwandten des Mannes als Mehrverkehrer, bei Inzestfällen.


Leitlinien der DGABPDF Richtlinie der GEKOPDF

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