Durch ein Abstammungsgutachten lässt sich heute die Vaterschaftsfrage
sicher klären.
Grundlage einer Abstammungsuntersuchung ist die Erbregel, nach der
jeder Mensch je eine Hälfte seiner paarig angelegten Chromosomen,
den Trägern der Erbanlagen, von seiner Mutter und von seinem Vater geerbt hat.
In jedem Erbsystem liegen also zwei Merkmale vor. Daher wird geprüft, welches
Merkmal das Kind von seiner Mutter geerbt hat, um festzulegen, welches
Merkmal vom leiblichen Vater stammt.
Aus diesem Grund ist es sehr zu empfehlen, die Mutter des Kindes in die
Untersuchung einzubeziehen, anderenfalls könnten Ausschlusskonstel- lationen
nicht erkannt oder im Nichtausschlussfall die erforderlichen
Vaterschaftswahrscheinlichkeitswerte nicht erreicht werden. Ggf. muss der
Untersuchungsumfang erweitert werden, um das Defizit an genetischer
Information auszugleichen.
Ergebnisse im DNA-System FGA:
Einschluss- / Ausschlusssituation ohne bzw. mit Befund der Mutter
Kind | Mutter | Putativ-Vater | |
Merkmalsbefund | 23 / 24 | nicht untersucht | 21 / 24 |
väterliches Merk- mal des Kindes | 23 oder 24 | Vaterschaft möglich | |
Merkmalsbefund | 23 / 24 | 21 / 24 | 21 / 24 |
väterliches Merk- mal des Kindes | nur 23 | Vaterschaft ausgeschlossen |