vom Anfechtungsverfahren
(§ 1598a BGB v. 26.03.2008)
Folgende Fragestellungen kommen in der heutigen Begutachtungspraxis häufig vor:
Außergerichtlicher VaterschaftstestSie möchten auf privatem Wege klären lassen, ob Sie der Vater des Kindes Ihrer Partnerin oder Expartnerin sind, um ggf. die Vaterschaft zu dem Kind anzuerkennen.
Überprüfung der Ehelichkeit eines Kindes oder eines früheren VaterschaftsanerkenntnissesDie neue Gesetzeslage ermöglicht es Ihnen, eventuell schon länger gehegte Zweifel an Ihrer Vaterschaft unter Mitwirkung der Kindesmutter auszuräumen.
Familiennachzug – Klärung der Vaterschaft oder / und MutterschaftAuf Veranlassung der Ausländerbehörde müssen Sie einen DNA-Test zur Erteilung eines Einreisevisums für Ihre Familienangehörigen nach Deutschland vorlegen.
Halbgeschwisterschaft oder VollgeschwisterschaftSie sind seit Jahren unsicher oder werden z. B. aus Anlass eines Sterbefalls plötzlich damit konfrontiert, dass Sie möglicherweise nicht von demselben Vater abstammen wie Ihre Geschwister.
Klärung der Abstammung von einem VerstorbenenIhr Vater ist verstorben, Ihre Abstammung von ihm ist nie rechtsverbindlich festgestellt worden.