Rufen Sie uns an.
Bei Fragen stehen wir Ihnen
gern telefonisch oder per E-Mail
zur Verfügung
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Alle nötigen Dokumente
Gutachtenauftrag - doc Gutachtenauftrag - PDFmit Einverständniserklärung
Anleitung - PDFVaterschaftstest in Kürze
Einschlusssituation in den STR-Systemen D21S11 und D7S820
Kontaktaufnahme – Probennahme
Wenn Sie Sicherheit über Ihre Vaterschaft zum Kind erlangen möchten oder die Klärung der Abstammung Ihres Kindes verlangt wird (Familiennachzug), rufen Sie uns an oder nehmen Kontakt mit uns über E-Mail bzw. Fax auf. Wir rufen gern zurück (Kontakt). Wir können die Modalitäten telefonisch klären und Ihnen einen Untersuchungsantrag für einen privaten Vaterschaftstest zusenden oder einen Termin zur Besprechung im Institut vereinbaren.
Auftragsformular – doc
Wir bieten Ihnen und den übrigen Beteiligten gern kurzfristig einen Proben- abnahmetermin an. Können Sie nicht zu uns kommen, übernehmen wir die Organisation der Probenabnahme wohnortnah. Vermerken Sie bitte, welche Arztpraxis oder Krankenhaus bzw. Gesundheitsamt infrage kommen. Wir können Ihnen auch Entnahmestellen vorschlagen, die mit uns zusammenarbeiten
Siehe Probenmaterial
Entscheidend für die Verwertbarkeit des Gutachtens bei Behörden – Gericht, Jugendamt, Ausländerbehörde – ist eine identitätsgesicherte Proben- entnahme bei den Beteiligten und die Rücksendung der Proben durch die Entnahmestellen.
Gendiagnostik-Kommission zur Probenentnahme
im Vaterschaftstest – PDF
Deshalb denken Sie bitte an Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und die Geburtsurkunde für das Kind.
Anleitung – Vaterschaftstest in Kürze – PDF
Heimliche Gutachten unter Umgehung des informationellen Selbstbestim- mungsrechtes der Mutter für sich bzw. das Kind können nicht durchgeführt werden und sind vor Gericht nicht verwertbar.
Erklärung zum heimlichen Abstammungsgutachten – PDF
Begutachtung
Nach Eingang Ihrer Proben in unserem Institut erfolgt umgehend die
Isolierung der DNA
und die Analyse der genetischen Merkmale.
Wir prüfen in jedem DNA-System die Übereinstimmung der kindlichen und
väterlichen Merkmale unter Berücksichtigung des mütterlichen Merkmals- musters.
Ergebnisse im DNA-System FGA:
Ausschluss- / Einschlusssituation
Kind | Mutter | fraglicher Vater | |
Merkmalsbefund | 23 / 24 | 21 / 24 | 21 / 24 |
väterliches Merk- mal des Kindes | nur 23 | Vaterschaft ausgeschlossen | |
Merkmalsbefund | 23 / 24 | 21 / 24 | 23 / 24 |
väterliches Merk- mal des Kindes | nur 23 | Vaterschaft möglich |
Nach Bewertung aller Befunde wird entweder
- der sichere Ausschluss der Vaterschaft bei mindestens vier Ausschlusskonstellationen festgestellt
- der Mann kommt als Erzeuger des Kindes in Betracht, weil er alle väterlichen Merkmale des Kindes besitzt.
Im Nichtausschlussfall wird eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit (W) durchgeführt,
zugesicherter W-Wert = mind. 99,99 %
Die abschließende Beurteilung kann damit sein:
- „Vaterschaft sicher ausgeschlossen“
- „Vaterschaft praktisch erwiesen“
Der amtlichen Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) entsprechend wird im Ausschlussfall die Untersuchung aus einer unabhängigen Zweitprobe der Beteiligten mit einem zweiten Testkit wiederholt.
Die Kosten
Basisgutachten
Kind, Mutter und fraglicher Vater | 357,- € |
|
|
jede weitere Person | 119,- € |
inkl. der gesetzlichen MwSt. zzgl. Probenentnahmekosten und Portokosten |
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite: www.vaterschaftstest-oldenburg.de
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