Rufen Sie uns an.
Bei Fragen stehen wir Ihnen
gern telefonisch oder per E-Mail
zur Verfügung
Tel. 0441 - 25 3 25
E-Mail info@ifuag.de
Alle nötigen Dokumente
Gutachtenauftrag - doc Gutachtenauftrag - PDFmit Einverständniserklärung
Anleitung - PDFVaterschaftstest in Kürze
Zu unseren Auftraggebern zählen regelmäßig auch Ausländerbehörden und
Immigranten, die für den Nachzug ihrer Familie aufgefordert werden, ein
Gutachten über die Abstammung ihres Kindes / ihrer Kinder vorzulegen.
Neben der Untersuchung der Elternschaft / Vaterschaft / Mutterschaft kann
auch die Klärung anderer Verwandtschaftsverhältnisse notwendig sein.
Die Kontaktaufnahme
Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Das Formular für einen Gutachtenauftrag können Sie direkt herunterladen und ausfüllen oder bei uns anfordern.
Denken Sie daran, Ihre Ausweispapiere (Reisepass) sowie Anschreiben der
Ausländerbehörde mitzubringen.
Die Probenentnahme
Wir nehmen bei Ihnen die Proben – Blutproben oder Mundschleimhaut- abstriche –
unter sorgfältiger Identitätsprüfung entsprechend der
amtlichen Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO 2012) ab. Hierfür wird insbesondere die Ausweisvorlage, ein Foto
sowie ein Fingerabdruck mit Unterschrift verlangt.
Wenn Sie nicht zu uns kommen können, beauftragen wir ein Institut, Gesundheitsamt oder
eine Arztpraxis in Wohnortnähe mit der Probenent- nahme
unter identitätsgesicherten Bedingungen.
Die Proben des/r Kindes/r und ggf. der Mutter fordern wir über die
Deutsche Botschaft
im Aufenthaltsland oder Heimatland Ihrer Verwandten an
und übersenden dazu das erforderliche Material und die Unterlagen zur
Dokumentation der Identität.
Von dort werden sie von einem Kurierdienst (z. B. des Auswärtigen Amtes
oder DHL) umgehend ins hiesige Institut gesandt.
Die Untersuchung
Nach Eingang aller Proben wird das Gutachten innerhalb von zwei Wochen fertiggestellt und Ihnen zugeleitet. Auf Ihren Wunsch hin kann es auch zusätzlich direkt an die Ausländerbehörde oder die zuständige Botschaft gesandt werden.
Die Kosten
Das Gutachten kostet für die Untersuchung von
Kind, Mutter und fraglicher Vater | 357,- € |
|
|
jede weitere Person | 119,- € |
inkl. der gesetzlichen MwSt. zzgl. Probenentnahmekosten und Portokosten |
Bei behördlichem Auftrag ergeht die Rechnungsstellung mit dem Gutachtenversand.
nach oben