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Das Institut für Forensische Untersuchungen und Abstammungsgutachten Oldenburg
(hervorgegangen aus dem Forensischen Blutgruppenlabor am Landeshygiene-Institut Oldenburg) unter der Leitung von
Dr. med. Susanne Hirtz und seit 2012 gemeinsam mit Manuela Braunschweiger erstattet seit 1978 Abstammungsgutachten schwerpunktmäßig für die Gerichte und andere Behörden.
Die lange Erfahrung von Frau Dr. Hirtz, die ständige Anpassung an die wissen- schaftliche Weiterentwicklung in der forensischen Genetik und die nach dem Gendiagnostikgesetz GenDG seit 2011 vorgeschriebene Akkreditierung des Instituts nach DIN EN ISO/IEC 17025 bieten die Gewähr für eine kompetente und zuverlässige Lösung aller in der Abstammungsbegutachtung vorkommenden Fragestellungen.
Folgende Gutachtenversionen werden angeboten:
1. Standardgutachten
Kind, Mutter und Putivvater | 643,- € |
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jede weitere Person | 215,- € |
zzgl. Probenentnahmekosten und gesetzliche MwSt. |
Es eignet sich für Routinefälle – Vaterschaftsfeststellungen und Anfechtungssachen –
wenn alle Beteiligten zur Untersuchung zur Verfügung stehen
und keine genetischen Besonderheiten auftreten oder nahe Verwandte als
Mehrverkehrer in Betracht kommen.
Es kann in der Regel von Blutproben oder Mundschleimhautabstrichproben ausgegangen werden. Blut hat den Vorteil, dass es nicht manipulationsanfällig und auch für schwierige Fallkonstellationen geeignet ist.
siehe Probenmaterial
2. DNA-Gutachten für Sonderfälle
Berechnung nach dem JVEG |
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Es eignet sích für Fälle mit genetischen Besonderheiten, z. B. bei Mutationen, bei Defizienzfällen, Fällen mit der möglichen Beteiligung von Verwandten des Mannes als Mehrverkehrer, bei Inzestfällen.
Leitlinien der DGAB – PDF Richtlinie der GEKO – PDF
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